Verbot der Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen
. Ansprüche auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung können weder übertragen, noch ver- oder gepfändet werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot der Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen
. Ansprüche auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung können weder übertragen, noch ver- oder gepfändet werden.