Beschäftigungsbonus Plus und Freibetrag
. Gutschriften aus einer Arbeitnehmerveranlagung sind bei der Bemessung von Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfes von der Anrechnung ausgenommen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschäftigungsbonus Plus und Freibetrag
. Gutschriften aus einer Arbeitnehmerveranlagung sind bei der Bemessung von Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfes von der Anrechnung ausgenommen.