Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung

. Der Magistrat hat durch Verordnung zu regeln:

1. Vorgangsweise, die der Totenbeschauarzt einzuhalten hat;

2. Festlegung der Zeit für die Durchführung der Totenbeschau;

3. Form und Inhalt der Todesbescheinigung.