Verordnungsermächtigung
. Der Magistrat hat durch Verordnung zu regeln:
1. Vorgangsweise, die der Totenbeschauarzt einzuhalten hat;
2. Festlegung der Zeit für die Durchführung der Totenbeschau;
3. Form und Inhalt der Todesbescheinigung.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungsermächtigung
. Der Magistrat hat durch Verordnung zu regeln:
1. Vorgangsweise, die der Totenbeschauarzt einzuhalten hat;
2. Festlegung der Zeit für die Durchführung der Totenbeschau;
3. Form und Inhalt der Todesbescheinigung.