Baueinstellung
. Die Bauführung ist einzustellen, wenn der Bau entgegen den Bestimmungen des ausgeführt wird. Im übrigen gilt § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien sinngemäß.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Baueinstellung
. Die Bauführung ist einzustellen, wenn der Bau entgegen den Bestimmungen des ausgeführt wird. Im übrigen gilt § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien sinngemäß.