Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachsicht

. Bei Kindergärten gemäß § 16 Abs. 2 des Wiener Kindergartengesetzes kann gemäß § 16 Abs. 3 des Wiener Kindergartengesetzes von folgenden Bestimmungen Nachsicht erteilt werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen wirtschaftlich unzumutbar ist:

1. ,

2. und 2,

3. .