Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragener Wirkungsbereich

. Der Bundeskammer obliegt im übertragenen Wirkungsbereich, an der staatlichen Verwaltung in den durch besondere Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen mitzuwirken und im Auftrag internationaler Organisationen tätig zu werden.