Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kriterien für die Standortauswahl und allgemeine Bestimmungen der Messstellenausstattung

. Bei der Standortwahl von Grundwasser- und Quellmessstellen sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Übergangs- und Randbereiche hydrogeologischer Einheiten, geologische Störungszonen sowie Übergänge von Fest- zu Lockergesteinen (Rand der Grundwasserkörper);

2. das oberirdische Gewässernetz und seine Wechselwirkung mit dem Grundwasser;

3. ober- und unterirdische Wasserscheiden;

4. die Gestalt der Geländeoberfläche;

5. die klimatischen Verhältnisse;

6. die Boden- und Grundwassernutzungen;

7. Verwendbarkeit der Daten für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands von Grundwasserkörpern;

8. Verwendbarkeit der Daten für Spiegellageninterpolationen in Grundwasserkörpern und in hydrologisch abgegrenzten Teilgebieten von Grundwasserkörpergruppen bis an die jeweiligen Grenzen;

9. die Repräsentativität von Quellen für hydrogeologische Einheiten, insbesondere in ihrem zeitlichen Gang;

10. die Repräsentativität von Messstellen der ungesättigten Zone für verschiedene Klimabereiche und Bodendurchlässigkeiten.