Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

.  (1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Wiener Landesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen – Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz (WIWG), LGBl. für Wien Nr. 52/2005 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 29/2015, außer Kraft.

(2) Verfahren nach dem WIWG, LGBl. für Wien Nr. 52/2005, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch anhängig sind, sind nach den Bestimmungen des WIWG, LGBl. für Wien Nr. 52/2005 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 29/2015, zu Ende zu führen.