Die Vertragschließenden Parteien werden Studienstipendien an Universitäten und sonstigen Hochschulen sowie Praktikantenstipendien an Forschungsinstituten gewähren.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragschließenden Parteien werden Studienstipendien an Universitäten und sonstigen Hochschulen sowie Praktikantenstipendien an Forschungsinstituten gewähren.