Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Vertragschließenden Parteien werden Studienstipendien an Universitäten und sonstigen Hochschulen sowie Praktikantenstipendien an Forschungsinstituten gewähren.