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In der Beförderung wird grundsätzlich keine Bevorzugung der Güter des eigenen Landes gegenüber Gütern des anderen stattfinden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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In der Beförderung wird grundsätzlich keine Bevorzugung der Güter des eigenen Landes gegenüber Gütern des anderen stattfinden.