Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen beider Staaten erfolgt im Rahmen des vorliegenden Abkommens auf kommerzieller Grundlage und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen.