Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch vertretbarer und wirtschaftlich vernünftiger Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:

– Energie;

– Eisenbahn;

– Luftfahrt;

– Telekommunikation;

– Wasserwirtschaft;

– Abfallwirtschaft und Recycling.