Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Innsbruck ist zuständig

1. für das Land Tirol und das Land Vorarlberg hinsichtlich der Untersuchungen auf IBR/IPV, Abortus Bang und Rinderleukose;

2. für das Land Tirol, das Land Vorarlberg und den politischen Bezirk Zell am See des Landes Salzburg hinsichtlich der übrigen, in den sachlichen Wirkungsbereich dieser Anstalt fallenden Untersuchungen;

3. für das ganze Bundesgebiet hinsichtlich der Wahrnehmung von Aufgaben als nationales Referenzlabor gemäß .