Schutzdauer für Werke der Fotografie
Die Vertragsparteien wenden die Bestimmungen von der Berner Übereinkunft nicht auf Werke der Fotografie an.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzdauer für Werke der Fotografie
Die Vertragsparteien wenden die Bestimmungen von der Berner Übereinkunft nicht auf Werke der Fotografie an.