Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbiß-, Fege- und Schälschäden an anderen Baumarten als der Fichte sind je nach standörtlichen Gegebenheiten und dem Betriebsziel des Waldeigentümers nach dem Stand der Wissenschaft zu erheben und zu bewerten.