Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung der Wildräume, Wildregionen und Wildbehandlungszonen

Die Grenzen der in den bis 3 genannten Wildräume, Wildregionen und Wildbehandlungszonen sind in Lageplänen im Maßstab 1 : 50.000 sowie in zwei Übersichtskarten im Maßstab 1 : 165.000 festgelegt. Diese Pläne und Übersichtskarten sind ein wesentlicher Inhalt dieser Verordnung. Sie liegen während der für den Parteienverkehr betimmten Amtsstunden () beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und beim Magistrat Salzburg zur allgemeinen Einsicht auf.