Reinigung der Futterplätze
Zur Vorbeugung von Wildseuchen sind nach Ablauf des Fütterungszeitraums die Futterplätze und deren Einrichtungen sorgfältig zu reinigen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Reinigung der Futterplätze
Zur Vorbeugung von Wildseuchen sind nach Ablauf des Fütterungszeitraums die Futterplätze und deren Einrichtungen sorgfältig zu reinigen.