Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zulässige Totschlagsfallen

Aufgrund einer Anordnung nach § 72a Abs 2 JG dürfen nur Abzugeisen verwendet werden, die gemäß den und 4 auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und mit einer Kennzahl versehen sind.