Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Gebiet der Gemeinden des Bezirkes Reutte festgelegt werden, LGBl. Nr. 110/2009, außer Kraft.