Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Wild-Europaschutzgebiet

(1) Die in der Gemeinde Unken südlich der Linie Hochgimpling - Brothanköpfl gelegenen Flächen werden zum Wild-Europaschutzgebiet "Hochgimpling" erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab von 1 : 5.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landes-regierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Unken während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden () zur allgemeinen Einsicht auf.