Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Dieses Gesetz ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 anzuwenden.

(2) Erfolgt die Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 73/2025 spätestens am 31. Dezember 2025, tritt dieses mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Erfolgt die Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 73/2025 nach Ablauf des 31. Dezember 2025, tritt dieses mit 1. Jänner 2027 in Kraft.