Abwicklung der Förderungen
. Die Abwicklung der Förderungen nach diesem Gesetz ist vom Land Wien unter Berücksichtigung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszugestalten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abwicklung der Förderungen
. Die Abwicklung der Förderungen nach diesem Gesetz ist vom Land Wien unter Berücksichtigung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auszugestalten.