Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kooperation mit Trägern der Pensionsversicherung

. Das Land Wien wird für die Abwicklung und Auszahlung der einmaligen finanziellen Zuwendung an Personen, die unter bis 3 fallen, die Kooperation mit den Trägern der Pensionsversicherung bzw. Versicherungsträgern verfolgen und auf Basis des , des und des , entsprechende Verträge über die Auszahlung der einmaligen finanziellen Zuwendung mit den Trägern der Pensionsversicherung bzw. Versicherungsträgern abschließen.