Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beschränkungen von Wetten

. Es dürfen nur Wetten abgeschlossen oder vermittelt werden, welche

a) mit maximal neun anderen Wetten kombiniert abgeschlossen werden sollen;

b) in der Zukunft beginnende sportliche Veranstaltungen zum Gegenstand haben, ausgenommen Livewetten auf Teilergebnisse oder das Endergebnis.