Beitritt
Dieses Übereinkommen liegt zum Beitritt für jeden Staat auf, der einer der in bezeichneten vier Kategorien angehört. Die Beitrittsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitritt
Dieses Übereinkommen liegt zum Beitritt für jeden Staat auf, der einer der in bezeichneten vier Kategorien angehört. Die Beitrittsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.