Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befreiung von der Besteuerung

Ein Honorarkonsul ist von allen Steuern und sonstigen Abgaben auf die Bezüge jeder Art befreit, die er vom Entsendestaat für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben erhält.