ABSCHNITT II. ERLEICHTERUNGEN, VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN FÜR BERUFSKONSULN UND ANDERE MITGLIEDER DER KONSULARISCHEN VERTRETUNG
Schutz der Konsuln
Der Empfangsstaat behandelt die Konsuln mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf ihre Person, ihre Freiheit oder ihre Würde zu verhindern.
