Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rangfolge der Konsuln einer konsularischen Vertretung

Die Rangfolge der Konsuln einer konsularischen Vertretung und jede Änderung dieser Rangfolge notifiziert die diplomatische Mission des Entsendestaats oder, wenn es eine solche im Empfangsstaat nicht gibt, der Leiter der konsularischen Vertretung dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Empfangsstaats oder der von diesem Ministerium bezeichneten Behörde.