Dieses Übereinkommen liegt zum Beitritt für jeden Staat auf, der einer der in bezeichneten vier Kategorien angehört. Die Beitrittsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Übereinkommen liegt zum Beitritt für jeden Staat auf, der einer der in bezeichneten vier Kategorien angehört. Die Beitrittsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.