Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die dienstliche Tätigkeit eines Diplomaten wird unter anderem dadurch beendet,

a) daß der Entsendestaat dem Empfangsstaat die Beendigung der dienstlichen Tätigkeiten des Diplomaten notifiziert, oder

b) daß der Empfangsstaat dem Entsendestaat notifiziert, er lehne es gemäß ab, den Diplomaten als Mitglied der Mission anzuerkennen.