Der Entsendestaat darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfangsstaates keine zur Mission gehörenden Büros an anderen Orten als denjenigen einrichten, in denen die Mission selbst ihren Sitz hat.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Entsendestaat darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfangsstaates keine zur Mission gehörenden Büros an anderen Orten als denjenigen einrichten, in denen die Mission selbst ihren Sitz hat.