Beitritt
Dieses Übereinkommen steht jedem Staat zum Beitritt offen, der einer der in bezeichneten Kategorien angehört. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beitritt
Dieses Übereinkommen steht jedem Staat zum Beitritt offen, der einer der in bezeichneten Kategorien angehört. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.