TEIL II
ABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN
Vertragsfähigkeit der Staaten
Jeder Staat besitzt die Fähigkeit, Verträge zu schließen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL II
ABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN
Vertragsfähigkeit der Staaten
Jeder Staat besitzt die Fähigkeit, Verträge zu schließen.