Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tierzuchtrat

.  Die mit der Vollziehung dieses Landesgesetzes befassten Behörden sowie das Verwaltungsgericht Wien können – unbeschadet der Bestimmungen des und – zu tierzuchtfachlichen Angelegenheiten erforderlichenfalls ein Gutachten des gemäß der Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat) eingerichteten Tierzuchtrates einholen.