Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung des Biosphärenparks

. Die Außengrenzen des Biosphärenparks Wienerwald können vom Magistrat an dafür geeigneten Stellen gekennzeichnet werden. Angemessene Maßnahmen zur Kennzeichnung sind vom Verfügungsberechtigten des betroffenen Grundstücks unentgeltlich zu dulden.