Persönliche Voraussetzungen für die Erteilung von Tanzunterricht
. Die persönlichen Voraussetzungen sind:
1. die Eigenberechtigung,
2. die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Angehörigkeit eines Staates gemäß ,
3. die Zuverlässigkeit () und
4. der Nachweis der Befähigung () oder die Anerkennung der Berufsqualifikation ( ff).
