Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teil III

Straf- und Schlussbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich

. Die Gemeinde Wien hat die im III. Abschnitt des I. Teils geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.