. Der Magistrat hat vor Erlassung des Bescheides ein Gutachten des Wiener Landessportrates einzuholen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Magistrat hat vor Erlassung des Bescheides ein Gutachten des Wiener Landessportrates einzuholen.