Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Für die unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Wien durchgeführte Errettung von Menschen aus Lebensgefahr wird ein Ehrenzeichen geschaffen.

(2) Das Ehrenzeichen trägt die Bezeichnung „Rettungsmedaille des Landes Wien".