Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verkaufsstellen in Krankenanstalten

. Verkaufsstellen für Lebensmittel und für Hygieneartikel, die sich in Krankenanstalten befinden, sowie Verkaufsstellen für Obst, die im Gelände oder beim Eingang von Krankenanstalten gelegen sind, dürfen an Samstagen (werktags) bis 19.30 Uhr offen gehalten werden.