Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. ABSCHNITT

Schluß- und Übergangsbestimmungen

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

.  Die den Organen der Gemeinde Wien nach , und 7 und zugewiesenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.