Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. ABSCHNITT

Vertragsnaturschutz und Entschädigungen

Vertragsnaturschutz

. Unbeschadet der in diesem Gesetz festgelegten hoheitlichen Maßnahmen hat sowohl der Magistrat als auch die Nationalpark Donau-Auen GmbH zur Erreichung der angestrebten Schutzziele auf den Abschluss von Vereinbarungen mit natürlichen oder juristischen Personen hinzuwirken.