Abschluß der Wählerverzeichnisse
. Nach Abschluß des Einspruchsverfahrens sind die Wählerverzeichnisse richtigzustellen und innerhalb von acht Tagen abzuschließen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschluß der Wählerverzeichnisse
. Nach Abschluß des Einspruchsverfahrens sind die Wählerverzeichnisse richtigzustellen und innerhalb von acht Tagen abzuschließen.