Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Protokollierung

. Die Beschlüsse der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer, des Hauptausschusses und der Fachausschüsse sind in einem Protokoll festzuhalten und von ihrem Vorsitzenden und vom Kammerdirektor () zu unterfertigen.