Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt

Förderungsarten und -richtlinien

Arten der Förderung

. Eine Förderung kann erfolgen durch

1. Geldleistungen (z. B. in Form von nicht rückzahlbaren Zinsen-, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüssen, nicht rückzahlbaren Geldzuschüssen, zinsenfreie Darlehen, Direktzahlungen),

2. Dienst- und Sachleistungen (z. B. in Form von Beratung, Schulung und Forschung).