Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorsitz

. Ist sowohl der Vorsitzende des Dienststellenausschusses als auch sein Stellvertreter verhindert, den Vorsitz in der Dienststellenversammlung zu führen, so hat das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied des Dienststellenausschusses den Vorsitz zu führen.