Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jagdschaden

. Als Jagdschaden ist jeder bei Ausübung der Jagd von den Jagdausübenden, Treibern und Jagdhunden an Grund und Boden oder an dessen noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachte Schaden zu verstehen.