Verfolgung und Beunruhigung von Wild durch jagdfremde Personen
. Jagdfremden Personen ist jede Verfolgung oder Beunruhigung von Wild – unbeschadet der Bestimmungen des – verboten. Ebenso ist das Berühren von Jungwild untersagt.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Verfolgung und Beunruhigung von Wild durch jagdfremde Personen
. Jagdfremden Personen ist jede Verfolgung oder Beunruhigung von Wild – unbeschadet der Bestimmungen des – verboten. Ebenso ist das Berühren von Jungwild untersagt.