Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfolgung und Beunruhigung von Wild durch jagdfremde Personen

. Jagdfremden Personen ist jede Verfolgung oder Beunruhigung von Wild – unbeschadet der Bestimmungen des – verboten. Ebenso ist das Berühren von Jungwild untersagt.