Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entzug der Landesjagdkarte

. Wenn bei dem Inhaber einer Landesjagdkarte ein Ausschließungsgrund nach eintritt, so hat der Magistrat die Landesjagdkarte zu entziehen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwaltungsabgabe besteht nicht.