Entzug der Landesjagdkarte
. Wenn bei dem Inhaber einer Landesjagdkarte ein Ausschließungsgrund nach eintritt, so hat der Magistrat die Landesjagdkarte zu entziehen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwaltungsabgabe besteht nicht.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Entzug der Landesjagdkarte
. Wenn bei dem Inhaber einer Landesjagdkarte ein Ausschließungsgrund nach eintritt, so hat der Magistrat die Landesjagdkarte zu entziehen. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwaltungsabgabe besteht nicht.