Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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C. Änderung im Grundbesitz im Laufe der Jagdperiode

Entstehung eines neuen Eigenjagdgebietes

. Im Laufe der Jagdperiode entstehende Eigenjagdgebiete können erst für die nächste Jagdperiode angemeldet werden. Inzwischen bleiben die einzelnen Teile des neuentstandenen Gebietes den betreffenden Gemeindejagden einverleibt.