C. Änderung im Grundbesitz im Laufe der Jagdperiode
Entstehung eines neuen Eigenjagdgebietes
. Im Laufe der Jagdperiode entstehende Eigenjagdgebiete können erst für die nächste Jagdperiode angemeldet werden. Inzwischen bleiben die einzelnen Teile des neuentstandenen Gebietes den betreffenden Gemeindejagden einverleibt.
